- Lenker
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Len|ker ['lɛŋkɐ], der; -s, -:1. männliche Person, die [ein Fahrzeug] lenkt.Syn.: ↑ Fahrer.2. Teil besonders an einem Fahrrad, mit dem gelenkt wird:lass den Lenker los!* * *
Lẹn|ker 〈m. 3〉1. Lenkstange2. jmd., der ein Fahrzeug lenkt3. jmd., der etwas od. jmdn. lenkt* * *
Lẹn|ker, der; -s, -:1.a) Lenkrad, Lenkstange:den L. loslassen;b) (Maschinenbau) Konstruktionsteil, das der Führung eines bestimmten Bauteils dient.2.a) jmd., der ein Fahrzeug lenkt:der L. des Wagens;b) (geh.) jmd., der etw., jmdn. ↑ lenkt (2 b), leitet:der L. des Staates, einer Schlacht, unseres Schicksals.* * *
Lenker,1) Fahrzeugtechnik: Radaufhängungselement bei Kraftwagen; man unterscheidet v. a. Längslenker, Querlenker, Schräglenker und Raumlenker (Achsanordnung); bei Einspurfahrzeugen gleichbedeutend mit Lenkstange (Lenkung).2) Maschinenbau: Maschinenteil in Getrieben zur Führung eines Punktes auf vorgeschriebener Bahn.* * *
Lẹn|ker, der; -s, -: 1. a) Lenkrad, Lenkstange: den L. loslassen; ... rief Tissler, der, sein Fahrrad am L. führend, am Samstagnachmittag vor dem Haus erschien (B. Vesper, Reise 462); *sich <Dativ> den goldenen L. verdienen (ugs. spött.; sich durch kriecherisches Verhalten bei Vorgesetzten, Lehrern o. Ä. einschmeicheln; nach der übertr. Bed. von ↑Radfahrer); b) (Maschinenbau) Konstruktionsteil, das der Führung eines bestimmten Bauteils dient. 2. a) jmd., der ein Fahrzeug lenkt: der L. des Wagens; (österr., schweiz. häufig ohne Genitivattribut; Kraft-, [Motor]radfahrer, Fahrer:) die Fahrdisziplin der L. (Sonntagspost 3.12.67, 2); Als in der Amtshausgasse ein Polizist kam, fuhr der L. schon auf einen vor ihm haltenden Personenwagen auf (Basler Zeitung 11.5.84, 33); Benzin und andere Kraftstoffe werden um sechs Pfennig teurer - ein Grund mehr für deutsche L., den Tank in der Schweiz zu füllen (Basler Zeitung 10.3.99, 9); b) (geh.) jmd., der etw., jmdn. lenkt (2 b), leitet: der L. des Staates, einer Schlacht, unseres Schicksals; die L. der Politik saßen im Berliner Reichstag (Zeit 28.1.99, 43); Die Allianz ist der heimliche L. der Deutschland AG, obwohl nur die wenigsten um ihre Macht wissen (Zeit 4.3.99, 17).
Universal-Lexikon. 2012.